Skip to main content

Unfall mit Pferd

Für Halter unverzichtbar: Die Pferdehaftpflichtversicherung

Auch wenn das Glück dem Sprichwort nach auf dem Rücken der Pferde liegt, ist die Haltung von
Vierbeinern immer mit Risiko verknüpft. Entsprechend wichtig ist es, eine Pferdehaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben. Denn für alle Schäden, die ein Pferd
verursacht, ist am Ende so gut wie immer dessen Halterin oder Halter verantwortlich. Diese Art von
Gefahren ist darüber hinaus nicht auf Reittiere beschränkt. Auch für Haustiere wie etwa Hunde
macht eine Tierhalterhaftpflichtversicherung Sinn.

Vergleiche jetzt und finde die günstigste Pferdehaftpflichtversicherung 



Die Haftung des Tierhalters

Die Haftung des Tierhalters für Schäden, die ein in seinem Eigentum stehendes Tier verursacht hat,
ergibt sich aus § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchsin Deutschland.In der Schweiz und in Oesterreich wird der Sachverhalt ähnlich geregelt sein, einfach mit einem anderen Paragraphen. Danach haftet ein Tierhalter wenn ein Mensch
getötet oder verletzt wird bzw. wenn eine fremde Sache beschädigt wird. Der Halter ist dann zum
Ersatz des eingetretenen Schadens verpflichtet. Hierfür bedarf es keines besonderen Verschuldens.
Auch wenn der Tierhalter alles richtig gemacht hat, besteht trotzdem eine Verantwortung dafür, was
das eigene Tier anrichtet.

Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn das Tier zu beruflichen Zwecken
gehalten wird. Besitzer von Gestüten oder Reitställen können daher von einer Haftung freigestellt
werden, wenn sie die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet haben. Diese Möglichkeit haben
Privatpersonen nicht. Entsprechend ist eine Pferdehaftpflichtversicherung für Pferdehalter
unverzichtbar.


Ein Schaden ist schnell geschehen

Dies wird umso deutlicher, je mehr man sich mit den möglichen Risiken vor Augen hält. Diese
betreffen sowohl die Haltung als auch die Arbeit mit Pferden. Auch die besten Zäune und Tore
können keine hundertprozentige Sicherheit bieten, wenn es um das Ausbrechen von Pferden aus der
Weide geht. Gefährlich wird es dann, wenn diese sich in der Nähe einer befahrenen Straße oder in
der Nachbarschaft von Eisenbahnschienen befindet. In beiden Fällen kann es zu schweren Unfällen
kommen. Neben beträchtlichem Sachschaden sind dabei auch Personenschäden möglich.

Wenn das Maß der Verletzungen zur Arbeitsunfähigkeit führt, ist ohne eine Pferdehaftpflichtversicherung lediglich der Gang die Privatinsolvenz denkbar. Schwerwiegende Probleme können sich aber auch dann ergeben, wenn das Pferd im Straßenverkehr geritten oder gefahren wird.

Auch brave Pferde sind und bleiben Fluchttiere. Bei unbekannten Situationen, Gegenständen oder Geräuschen kann es deshalb immer dazu kommen, dass eine Pferd plötzlich losbricht und mindestens für einen bestimmten Zeitraum nicht zu halten ist. Diese Fälle sind lediglich Beispiele dafür, welche Gefahren von einem Pferd ausgehen können. Selbstverständlich gibt es eine Fülle weiterer Möglichkeiten, wie es zu Haftungsfällen gemäß § 833 BGB kommen kann.


Auf die Einzelheiten achten

Bei einer Pferdehaftpflichtversicherung sind viele Aspekte zu bedenken. Angebote verschiedener
Versicherungen lassen sich deshalb nur schwer miteinander vergleichen. Wichtig ist deshalb vor allem
eine genaue Vorstellung davon zu haben, welche Risiken mit der Pferdehaftpflichtversicherung
abgedeckt werden müssen. Dies betrifft vor allem den Fall, dass Fremd- bzw. Gastreiter auf dem
Pferd reiten. Diese müssen explizit in die Versicherung mit aufgenommen werden, damit es im Falle
eines Unfalls zu keinen Komplikationen im Rahmen der Haftung kommt. Dies umso mehr, als
gegebenenfalls auch der Fremdreiter Ansprüche wegen eigener Verletzungen anmeldet.

Sollte das Pferd nicht selber gehalten werden, kann es zu Beschädigungen am Einstellplatz kommen. Wenn dort ein Zaun kaputt gehen sollte, tritt die Versicherung nur ein, wenn diese Art von Schäden explizit aufgenommen wurden. Hinsichtlich der Zerstörung von Boxen wird dabei regelmäßig eine
Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers mit aufgenommen. Sofern das Pferd auch zum Fahren
verwendet wird oder eine gebisslose Zäumung bevorzugt wird, sollten auch diese Aspekte bei der
Pferdehaftpflichtversicherung mit berücksichtigt werden.


Jedes Tier muss einzeln versichert werden

Noch wichtiger ist, dass alle Tiere von der Versicherung erfasst werden. Bei vielen Versicherungen
sind zwar Fohlen bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres über das Muttertier mitversichert. Dies
ist aber nicht selbstverständlich und sollte vor Unterzeichnung des Versicherungsvertrages geprüft
werden. Sollten mehrere Pferde vorhanden sein, müssen alle Tiere einzeln versichert werden.

Ab einer bestimmten Zahl von Pferden kann es Sinn machen, die Versicherung in Form einer
Betriebsversicherung abzuschließen. Dies vereinfacht die Aufnahme weiterer Tiere in das
Versicherungsverhältnis. In jedem Fall aber müssen alle Tiere bei der Versicherung angemeldet
sein, damit eventuelle Schäden ausgeglichen werden.

Auch für Hunde eine wichtige Versicherung
Eine Haftpflichtversicherung für Tierhalter macht außerdem nicht nur für Pferde Sinn. Solltest Du
zusätzlich Hundebesitzer sein, dann bist Du vermutlich jeden Tag mit Deinem Tier unterwegs. im
Hinblick auf Deine Haftung für das Tier gilt in rechtlicher Hinsicht ebenfalls die Halterhaftung
nach § 833 BGB. Auch wenn die Risiken anders gelagert sind, kann es auch auch mit Hunden zu
Problemen kommen, die Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Daher macht es Sinn, neben der
Pferdehaftpflichtversicherung auch gleich eine entsprechende Versicherung für den Hund mit
abzuschließen.

Jetzt vergleichen und sparen

Reitunfall